Haeufige Fragen zur Franchise in der Schweiz
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Franchise, den Selbstbehalt, Versicherungsmodelle und Sparmoeglichkeiten in der Schweizer Krankenversicherung.
Grundlagen der Franchise
Die Franchise ist der jaehrliche Betrag, den Sie als versicherte Person selber tragen, bevor die Krankenkasse Leistungen der obligatorischen Grundversicherung (OKP) uebernimmt. Sie wird pro Kalenderjahr berechnet. Alle Behandlungskosten, die innerhalb eines Jahres anfallen, werden zusammengezaehlt. Erst wenn die Gesamtkosten den Franchise-Betrag ueberschreiten, beginnt die Kasse zu zahlen – abzueglich des 10-prozentigen Selbstbehalts.
Erwachsene ab 19 Jahren koennen zwischen sechs Stufen waehlen: CHF 300, CHF 500, CHF 1'000, CHF 1'500, CHF 2'000 und CHF 2'500. Die Mindestfranchise betraegt CHF 300 – darunter ist keine Versicherung moeglich. Je hoeher die gewaehlte Franchise, desto tiefer die monatliche Praemie. Die maximale Praemienersparnis mit der hoechsten Franchise betraegt rund CHF 804 pro Jahr gegenueber der Mindestfranchise. Details und Beispiele finden Sie unter Franchise berechnen.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre haben sieben Stufen zur Auswahl: CHF 0, CHF 100, CHF 200, CHF 300, CHF 400, CHF 500 und CHF 600. Die Besonderheit: Kinder koennen mit einer Franchise von CHF 0 versichert werden. Bei dieser Stufe uebernimmt die Kasse ab dem ersten Franken (abzueglich Selbstbehalt). Der maximale Selbstbehalt fuer Kinder betraegt CHF 350 pro Jahr. Mehr dazu im Kinder-Franchise-Ratgeber.
Die Franchise wird pro Kalenderjahr berechnet, nicht pro Arztbesuch. Alle Behandlungskosten vom 1. Januar bis 31. Dezember werden zusammengezaehlt. Sobald der gewaehlte Franchise-Betrag erreicht ist, tritt die Krankenkasse fuer die weiteren Kosten ein (abzueglich 10 % Selbstbehalt). Am 1. Januar des neuen Jahres beginnt die Franchise wieder bei Null.
Selbstbehalt und Eigenkosten
Der Selbstbehalt betraegt 10 % der Kosten, die ueber die Franchise hinausgehen. Er ist gesetzlich gedeckelt: fuer Erwachsene auf maximal CHF 700 pro Jahr, fuer Kinder auf CHF 350 pro Jahr. Ein erhoehter Selbstbehalt von 20 % kann anfallen, wenn Sie ein Originalmedikament statt eines gleichwertigen Generikums beziehen. Ausfuehrliche Informationen finden Sie auf der Seite Selbstbehalt.
Die maximalen jaehrlichen Eigenkosten setzen sich zusammen aus Franchise + maximalem Selbstbehalt. Bei der hoechsten Franchise (CHF 2'500) betragen sie CHF 3'200 (CHF 2'500 + CHF 700). Bei der tiefsten Franchise (CHF 300) sind es CHF 1'000 (CHF 300 + CHF 700). Zusaetzlich koennen bei stationaeren Spitalaufenthalten CHF 15 pro Tag anfallen. Dazu kommt noch die monatliche Praemie, die jedoch nicht zu den Eigenkosten im engeren Sinne zaehlt.
Franchise wechseln und Fristen
Die Franchise kann jeweils per 1. Januar des naechsten Jahres geaendert werden. Die Mitteilung an die Krankenkasse muss bis spaetestens 30. November schriftlich erfolgen – sowohl fuer eine Erhoehung als auch fuer eine Senkung der Franchise. Einige Versicherer akzeptieren Aenderungen auch per 1. Juli mit entsprechend frueherer Frist. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse nach den genauen Terminen.
Ja, der Wechsel der Grundversicherung ist jaehrlich per 1. Januar moeglich. Die schriftliche Kuendigung muss bis 30. November bei der bisherigen Kasse eingehen. Wichtig: In der Grundversicherung (OKP) besteht Aufnahmepflicht – keine Kasse darf Sie ablehnen. Es gibt keine Gesundheitspruefung und keine Vorbehalte. Sie koennen gleichzeitig Franchise, Modell und Kasse aendern.
Ja, beide Aenderungen koennen per 1. Januar vorgenommen werden. Sie koennen beispielsweise von Standard + CHF 300 auf HMO + CHF 2'500 wechseln und so die maximale Ersparnis erzielen. Alle Aenderungen muessen bis 30. November schriftlich beantragt werden. Vergleichen Sie die verschiedenen Versicherungsmodelle, um die beste Kombination zu finden.
Versicherungsmodelle
Dies sind alternative Versicherungsmodelle innerhalb der Grundversicherung, die tiefere Praemien bieten, dafuer aber die Arztwahl einschraenken. Beim Hausarztmodell gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt (Rabatt: 10–15 %). Beim HMO-Modell lassen Sie sich in einem Gesundheitszentrum behandeln (Rabatt: 15–25 %). Beim Telmed-Modell rufen Sie zuerst eine medizinische Hotline an (Rabatt: 10–20 %). Die Leistungen sind bei allen Modellen identisch (KVG-vorgeschrieben). Mehr dazu unter Versicherungsmodelle.
Spezialfaelle
Nein, bei Schwangerschaft und Geburt gelten besondere Regeln: Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt entfallen Franchise und Selbstbehalt fuer alle schwangerschaftsbezogenen Leistungen. Dazu gehoeren Kontrolluntersuchungen, Ultraschall, Geburt, Wochenbettbetreuung und Stillberatung. Behandlungen, die nicht mit der Schwangerschaft zusammenhaengen (z. B. Zahnarzt, Grippe), unterliegen weiterhin der normalen Franchise.
Ja, die Versicherungspflicht gilt in der Schweiz ab dem ersten Lebenstag. Neugeborene muessen innerhalb von drei Monaten nach der Geburt bei einer Krankenkasse fuer die obligatorische Grundversicherung (OKP) angemeldet werden. Die Versicherung gilt rueckwirkend ab Geburt. Eltern koennen fuer jedes Kind einen anderen Versicherer und eine andere Franchise waehlen.
Bestimmte Praeventionsleistungen werden ohne Franchise-Abzug erstattet. Dazu gehoeren unter anderem: Mammografie-Screening (alle 2 Jahre fuer Frauen 50–69), bestimmte Impfungen gemaess BAG-Empfehlung, gynaekologische Vorsorgeuntersuchungen, paediatrische Kontrolluntersuchungen fuer Kinder und schwangerschaftsbezogene Leistungen ab der 13. Woche. Die genaue Liste variiert leicht je nach Versicherer. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Kosten und Sparen
Eine hohe Franchise (CHF 2'500) lohnt sich fuer gesunde Personen mit niedrigen Arztkosten (unter ca. CHF 1'500 pro Jahr). Sie sparen bis zu CHF 804 pro Jahr an Praemien. Voraussetzung: Sie koennen im Krankheitsfall den hohen Franchisebetrag aus eigener Tasche tragen. Personen mit chronischen Erkrankungen oder haeufigen Arztbesuchen (ueber CHF 3'000/Jahr) fahren mit der tiefsten Franchise (CHF 300) guenstiger. Nutzen Sie unseren Franchise-Rechner fuer eine individuelle Berechnung.
Ja, Personen mit bescheidenem Einkommen koennen in der Schweiz individuelle Praemienverbilligungen (IPV) beantragen. Die Regelungen variieren stark je nach Kanton. In manchen Kantonen (z. B. Waadt, Genf) werden Kinderparaemien teilweise oder vollstaendig subventioniert. Der Antrag muss in der Regel jaehrlich beim kantonalen Amt gestellt werden. Informieren Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde oder dem kantonalen Sozialamt ueber die Voraussetzungen und Fristen. Weitere Spartipps finden Sie in unserem Ratgeber.
Die Franchise ist eine gesetzliche Verpflichtung und muss bezahlt werden. Falls Sie Rechnungen nicht begleichen koennen, kann die Krankenkasse Mahnungen verschicken und ein Inkassoverfahren einleiten. In einigen Kantonen existiert zudem eine «schwarze Liste» saeumiger Praemienzahler, die den Leistungsbezug einschraenken kann (ausser bei Notfaellen). Es empfiehlt sich, den Franchisebetrag auf einem Sparkonto bereitzuhalten. Falls Sie finanzielle Schwierigkeiten haben, erkundigen Sie sich fruehzeitig nach Praemienverbilligungen oder Sozialhilfe.